Lizenzvertrag und AGB
zwischen der
IT-Easy GmbH
Liedberger Straße 53 a-b
41352 Korschenbroich Deutschland
– im Folgenden „IT-Easy“ oder „Lizenzgeber“ –
und dem Lizenznehmer
– im Folgenden „Kunde“ oder „Lizenznehmer“ –
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Lizenzvertrages ist die Einräumung eines unbefristeten, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts am Programmsystem easyWinArt der IT-Easy GmbH. Dieses Nutzungsrecht gilt für die Installation auf einem Computer, einem Computersystem, in einem Netzwerk oder in einer Cloud-Umgebung.
2. easyWinArt unterliegt dem Urheberrecht. Für die Nutzung der Software ist eine Lizenzgebühr zu entrichten. Pro Installation darf ausschließlich ein auf den Kunden ausgestellter und vom Kunden erworbener Lizenzschlüssel verwendet werden.
3. IT-Easy weist ausdrücklich darauf hin, dass es technisch nicht möglich ist, Software in allen Anwendungsfällen und Installationskonstellationen vollständig fehlerfrei zu entwickeln. Vertragsgegenstand ist daher eine Software im Sinne der bereitgestellten Programmfunktionen. Eine Zusicherung von Eigenschaften erfolgt nicht, es sei denn, sie ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Mündliche Absprachen sind unzulässig und kein Bestandteil des Vertragsgegenstands.
4. Mit der Installation von easyWinArt erkennt der Kunde diesen Lizenzvertrag sowie alle nachfolgenden Vertragsbestimmungen ausdrücklich an. Dies gilt ebenso für jedes Update von easyWinArt, wobei stets die bei Update-Installation aktuelle Version dieses Lizenzvertrages (AGB) maßgeblich ist.
§ 2 Lieferumfang / Installation / Software-Updates / Software-Kauf / Software-Miete
1. Lieferumfang:
- IT-Easy stellt die ERP-Software easyWinArt üblicherweise per Download zur Verfügung.
- Die Installation, individuelle Anpassung (in Software-Bestandteilen und/oder Formular- und Listenbereichen), Einarbeitung, Schulung sowie telefonische oder schriftliche Kundenbetreuung/-beratung sind nicht im Kaufpreis enthalten und somit kostenpflichtige Zusatzleistungen.
2. Software-Update-Vertrag:
- Alle Software-Updates (Weiterentwicklungen und Fehlerbereinigungen) für die vom Kunden erworbene Edition und AddOns sind kostenlos enthalten, sofern ein kostenpflichtiger Software-Update-Vertrag abgeschlossen wurde.
- Der Kunde, der easyWinArt gekauft hat, kann die Software zeitlich unbegrenzt auch ohne Software-Update-Vertrag nutzen, hat dann jedoch keinen Anspruch auf Updates.
- Entscheidet sich der Kunde nachträglich für einen Software-Update-Vertrag, so ist er verpflichtet, die vertraglose Zeit rückwirkend zu bezahlen.
3. Support-Leistungen:
- Ein gültiger Software-Update-Vertrag beinhaltet in der Regel keinen kostenfreien Support. Telefonische, schriftliche oder sonstige Support-Leistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.
- Üblicherweise wird hierfür im Voraus ein Service-Guthaben in Form von Support-Stunden erworben. Geleistete Support-Stunden werden in aufgerundeten 15-Minuten-Einheiten von diesem Guthaben abgezogen. Nicht verbrauchte Support-Stunden verfallen nicht. Eine Rückerstattung (weder für geleistete Support-Stunden noch für bestehendes Support-Guthaben) ist ausgeschlossen.
- Ohne vorab erworbenes Service-Guthaben werden die erbrachten Dienstleistungen nachträglich zu einem höheren Stundensatz abgerechnet.
- Eine aktuelle Übersicht über geleisteten Support und den Support-Stunden-Verbrauch ist jederzeit in der easyWinArt-Software abrufbar.
4. Fehlerbeseitigung:
- Fehlerbeseitigungen in der Standardsoftware easyWinArt sind grundsätzlich kostenlos, sofern es und keine kundenspezifischen Erweiterungen sind und es sich nicht um vom Kunden verursachte Fehler handelt.
5. Software-Developer-Kit (SDK):
- Zur Nutzung des easyWinArt-SDK zur Realisierung und Integration von kundenspezifischen easyWinArt-Erweiterungen ist der Erwerb der easyWinArt Plus Lizenz und ein gültiger Software-Update-Vertrag erforderlich.
6. Software-Miete:
- easyWinArt kann optional auch durch eine monatliche Miete lizenziert werden. Diese Miete wird üblicherweise monatlich im Voraus per SEPA-Firmenlastschrift eingezogen.
- Die Miet-Lizenz ist nur bei positivem Miet-Saldo rechtsgültig. Bei negativem Saldo sperrt sich easyWinArt automatisch. Eine erneute Freischaltung erfolgt nur manuell und auf Kulanz durch IT-Easy.
- Jede easyWinArt-Miete beinhaltet immer die Software-Update-Wartung.
§ 3 Nutzungsumfang
1. IT-Easy gewährt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages ein unbefristetes, nicht ausschließliches und persönliches Recht, das easyWinArt-Programm in seinem Computernetzwerk zu nutzen.
2. Die Software wird grundsätzlich als Einmal-Lizenz ausgeliefert. Die Lizenz-Datenbank („easyWinArt“) darf daher nur ein einziges Mal auf einem Server/Computer/SQL-Server installiert werden, es sei denn, die schriftliche Erlaubnis von IT-Easy liegt vor.
3. Eine Mehrfachinstallation oder Installation auf mehreren Servern, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IT-Easy, ist verboten und wird als Verstoß gegen das Urheberrecht strafrechtlich verfolgt.
4. IT-Easy behält sich weltweit alle Rechte vor, einschließlich der Rechte auf Übersetzung in andere Sprachen.
§ 4 Urheber-/Eigentumsrechte
1. Die Eigentums- und Urheberrechte an dem Programm easyWinArt liegen ausschließlich bei IT-Easy.
2. Mit Erwerb des Produktes erhält der Kunde nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb weitergehender Rechte – über die in diesem Vertrag genannten Nutzungsrechte hinaus – ist ausgeschlossen.
3. IT-Easy behält sich das Recht vor, easyWinArt und ergänzende Programme, vorhandene Dokumentationen, Serviceleistungs-Abrechnungsverfahren, Lizenzierung und Preise zu verändern, ohne hierdurch eine weitergehende Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu begründen.
4. Ein Kopieren der Software easyWinArt ist in jeglicher Form untersagt, sofern es sich nicht um eine Sicherheitskopie oder eine Installation auf einem Speichermedium des Kunden für die bestimmungsgemäße Nutzung handelt.
5. Das Verleihen des easyWinArt-Programms oder von Teilen davon ist ausdrücklich untersagt und wird als Verstoß gegen das Urheberrecht strafrechtlich verfolgt.
6. IT-Easy vergibt für jede Lizenz eine eindeutige Lizenznummer und einen vom Firmennamen und/oder der Anschrift abhängigen Aktivierungs-Lizenzschlüssel. Bei Änderungen der Kundenadresse ist ein neuer Lizenzschlüssel erforderlich, der kostenlos ausgestellt wird.
7. Solange der Kaufpreis oder sonstige Forderungen für die Software bzw. zugehörige Dienstleistungen nicht beglichen sind, darf IT-Easy im Rahmen einer Neu-Installation den Lizenzschlüssel zeitlich befristen bzw. sperren, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
8. easyWinArt ist urheberrechtlich geschützt. Bei Weiterverkauf oder Übertragung der Lizenzrechte darf das Programm weder als Original noch als Kopie zurückbehalten werden. Eine entsprechende Bestätigung über die Übergabe an den neuen Lizenznehmer ist an IT-Easy zu übersenden, wenn der Nachfolgelizenznehmer in die Rechte des bisherigen Lizenznehmers eintreten soll.
§ 5 Kundenspezifische Programm-Anpassungen und -Erweiterungen
1. Ein besonderes Merkmal von easyWinArt ist die Möglichkeit zur kundenspezifischen Erweiterung und/oder Anpassung in Software-Bestandteilen oder Formular- und Listenbereichen.
2. Bei einem Software-Update werden kundenspezifische Anpassungen und Erweiterungen automatisch mit übertragen, um Folgekosten nach der Inbetriebnahme möglichst zu reduzieren.
3. Kundenspezifische Anpassungen und Erweiterungen können nach Erwerb der easyWinArt-Plus-Version (inklusive SDK) vom Kunden selbst oder durch IT-Easy im Rahmen kostenpflichtiger Support-Leistungen realisiert werden. Hierbei werden auch Fehler in den kundenspezifischen Anpassungen nach Aufwand abgerechnet, sofern es sich nicht um einen Fehler in der Standardsoftware handelt.
4. Durch Weiterentwicklungen der easyWinArt-Standardsoftware oder des integrierten Reporting-Systems (List&Label) kann es in Ausnahmefällen nach einem Software-Update notwendig werden, dass kundenspezifische Anpassungen kostenpflichtig überarbeitet werden müssen.
§ 6 Software-Rückgabe
1. Eine Rückgabe der easyWinArt-Software ist nach Kauf und Auslieferung des kundenspezifischen Lizenzschlüssels ausgeschlossen.
2. Eventuelle gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB handeln sollte. Für gewöhnlich richtet sich dieses Angebot jedoch an Unternehmer (B2B), sodass ein Widerrufsrecht in der Regel nicht besteht.
§ 7 Vertragsdauer
1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Das Nutzungsrecht des Kunden an der Software easyWinArt erlischt automatisch, ohne Kündigung, wenn der Kunde eine der in diesem Vertrag geregelten Bedingungen verletzt.
3. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich alle easyWinArt-Programmdateien und -Datenbanken in seinem Computernetz zu löschen.
§ 8 Schadenersatz bei Vertragsverletzung
1. Der Kunde haftet gegenüber IT-Easy für alle Schäden (einschließlich Folgeschäden), die IT-Easy aus einer Verletzung der Vertragsbestimmungen oder des Urheberrechts durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte entstehen.
2. Dies umfasst insbesondere auch alle angemessenen Kosten, die IT-Easy zur Rechtsverfolgung entstehen.
§ 9 Gewährleistung
1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeiten.
2. IT-Easy verpflichtet sich jedoch, alle nachgewiesenen und reproduzierbaren Fehler in der easyWinArt-Software, die die bestimmungsgemäße Benutzung betreffen, in einem angemessenen Zeitraum zu beheben. Dabei hat der Kunde aktiv bei der Fehlerursachenermittlung und beim Testen der fehlerbereinigten Version mitzuwirken.
3. Sofern ein gültiger Software-Update-Vertrag besteht, sind die Fehlerbeseitigungs-Tätigkeiten von IT-Easy für diese Fehler kostenlos, sofern diese im Standardcode auftreten und es keine kundenspezifischen Anpassungen sind. Der Download und die Installation der fehlerbereinigten Software obliegen dem Kunden. Eventuelle Unterstützungen bei der Installation sind kostenpflichtig.
4. IT-Easy haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden durch die Nutzung von easyWinArt entstehen.
5. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Softwarefehler. Fehlende Funktionalitäten stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als zugesichert vereinbart wurden.
6. IT-Easy gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion schließlich nur für solche Eigenschaften, die schriftlich zugesichert sind. Bei erheblichen Abweichungen ist IT-Easy berechtigt und verpflichtet, in einer angemessenen Frist nachzubessern, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
7. Bei kundenspezifischen Anpassungen oder Reports ist der Kunde verpflichtet, die durchgeführten Änderungen nach Fertigstellung unverzüglich zu testen und festgestellte Mängel schriftlich zu melden. Fehlerbeseitigungen im Rahmen nach Aufwand abgerechneter Anpassungen sind ebenfalls kostenpflichtig, sofern es sich nicht um einen Fehler in der Standardsoftware handelt.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1. Unbeschränkte Haftung:
- IT-Easy haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet IT-Easy unbeschränkt. In beiden Fällen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Haftung für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten):
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von IT-Easy auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Ausschluss:
- Soweit eine Haftung nicht nach den vorstehenden Regelungen besteht, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet IT-Easy nur, soweit ein solcher Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung unvermeidbar gewesen wäre; im Übrigen trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für eine regelmäßige, vollständige und angemessene Sicherung seiner Daten.
5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IT-Easy.
§ 11 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen so nahe wie möglich kommt und wirksam ist. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
§ 12 Gerichtsstand
1. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand Neuss vereinbart.
2. IT-Easy ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
3. Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand: 01.08.2025